Resozialisierung für Arme
Das Landgericht Cottbus und die dort befindliche JVA haben eine eigentümliche Art mit dem Resozialisierungsgedanken umzugehen.
Entlassungsvorbereitungen durch Vollzugslockerungen oder gar eine Verlegung in den „Offenen Vollzug“ soll es dort nicht geben, wenn die Taten „böse“ waren. Und was „böse“ ist, entscheidet die HausfrauVorsitzende der Strafvollstreckungskammer. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um Mord, vielmehr um den Vertrieb von blauen Pillen, der etwas ausgeufert war.
Die Strafvollstreckungskammer schließt sich der JVA in der Einschätzung an, man müsse seitens der Justiz im Vollzug für die Resozialisierung eigentlich gar nichts tun, es sei denn, der Gefangene stelle bettelnde Anträge, damit die ihm auch noch um die Ohren hauen kann, wenn dessen Nase nicht passt oder ein Dorn im Auge ist.
Ohren, Nase, Auge, das wird en Cottbussen zu bunt und verschwindet im Schlund.

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