Gelangweilt, belustigt, unkontrolliert
Man kennt das von Schöffen oder nicht berichterstattenden Beisitzern von Strafkammern: entweder erschlaffen die Gesichtsmuskeln in offenbar sich steigernder Langeweile oder man kontrolliert sich nicht mehr, weil pseudolustige Dinge passieren, die einen ganz sicher nicht amüsieren, nämlich den Angeklagten.
Das passiert dann meist einigermaßen dezent, nur eine längerfristige Observation der Gesichtsfurchen lässt dann die Entwicklung erkennen.
Anders bei einigen Beisitzern von Strafsenaten bei dem einen oder anderen Oberlandesgericht. Da ist man hier und dort so abgehoben und furchtlos, dass einem offenbar scheißegal zu sein scheint, ob da nun ein hämisches Grinsen, gelangweiltes Gähnen oder andere prozessferne Emotionen heraus wollen: man macht einfach offen (und ehrlich)!
Der Beobachter erkennt daran wenigstens, mit wem man es zu tun hat.

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Beim OLG ist der Angeklagte ja nicht dabei. Und der Verteidiger hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn seine Ausführungen den Senat nur noch amüsieren.
Ah ja, wusste gar nicht, dass beim Staatsschutzsenat eines OLG die Angeklagten nicht dabei sind.