Das kann gehen
Polizist wollte er werden, obwohl er so etwas Unmoralisches wie einen 20 mal 14 Zentimeter großen Löwenkopf auf einem Unterarm hatte tätowieren lassen. Seine Bewerbung war wegen dieses Tattoos abgelehnt worden.
Das Tattoo sei kein ausreichender Grund, den Mann nicht zum Polizisten zu machen, bestätigten die Verwaltungsrichter (Verwaltungsgericht Düsseldorf Aktenzeichen 2 K 15637/17) Eilentscheidung vom August 2017 nun am 08.05.2018. „Für die Ablehnung des Bewerbers allein wegen seiner großflächigen Tätowierung fehlt es an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigung“, stellte das Gericht fest. Wolle man bestimmte Tätowierungen verbieten, müsse das klar geregelt werden.
Quelle: Spiegel Online
Aber vorsichtig sollte man bei solchen Berufswünschen trotzdem sein, sicher wird auch zukünftig nicht jedes Motiv auf jedem Körperteil akzeptiert werden. „Nenn mich Bulle“ auf der Stirn könnte problematisch sein.

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