Faule Gerichte
Einstellung nach § 153a StPO, eine gern genommene Lösung, um Strafverfahren so zu beenden, dass dem Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten möglichst wenig Ungemach angetan wird. Für alle anderen Beteiligten eine Lösung, die letztlich Arbeit und Zeit spart, also eine klassische Win-Win-Situation.
Und was macht die DSGVO daraus: für die Beteiligten (bis auf den Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten) eine Los-Los-Situation!!!
Das (faule) Gericht teilt mit, dass das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe 100.000,00 € vorläufig eingestellt wird. PUNKT!
Früher hab ich zur Beschleunigung den Geschädigten (dessen Adresse ich aus der Akte kannte) angeschrieben oder angerufen und um Mitteilung seiner Bankverbindung gebeten.
Und heute, Schreiben ans Gericht:
Ich bitte das Gericht, die Bankverbindung des Geschädigten mitzuteilen, bis dahin kann die Auflage nicht erfüllt werden.
Die Verteidigung sieht sich durch die DSGVO daran gehindert. Der Geschädigte ist nicht mein Mandant. Ich müsste also ohne Genehmigung des Geschädigten dessen Namen, Adresse und Bankverbindung speichern, um sie weiterreichen zu können.

RSS – Beiträge
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.