Leider eine seltene Ausnahme
Manchmal erlebt man noch Dinge, von denen man niemals geglaubt hätte, dass sie passieren können.
Was mussten Verteidiger schon für Kämpfe führen wegen rotzfrechen Gerichtsreportern und Gerichtsfotografen, die alles dafür geben, Gesichter von Angeklagten zu „erwischen“, um sie dann unverpixelt oder so schwach verpixelt zu veröffentlichen, dass jeder die Personen erkennen kann.
Es werden regelrechte Jachten durchgeführt, um gegen den erkennbaren oder sogar ausgesprochenen Willen der Angeklagten solche Fotos zu „erhaschen“.

Solche Geier meine ich. Insbesondere in Berlin sind sie Abschaum und eine Qual. Selbst wenn Vorsitzende darauf hinweisen, dass zu verpixeln ist, interessiert das dort selten jemanden.
Und nun im Landgericht Braunschweig: Am ersten Verhandlungstag einer Wirtschaftsstrafsache halten sich die Angeklagten Ordner/Akten vor das Gesicht, damit sie nicht erkannt werden können.

Am zweiten Verhandlungstag, die Angeklagten sind bereits im Sitzungssaal, betritt der stellvertretende Redaktionsleiter der „Wolfsburger Nachrichten“ (BZV-Das Medienhaus), Hendrik Rasehorn, den Sitzungssaal, ohne dass den Verteidigern das in dem Moment besonders auffällt.
Plötzlich ruft er in den Raum den Verteidigern zu, dass er wieder fotografieren werde, um den Angeklagten zunächst die Möglichkeit zu geben, ihre Gesichter wieder zu verdecken.
HUT AB und Dank an diese Fairness. Viele Ihrer Kollegen sollten sich ein Beispiel an Ihnen nehmen.

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