Schreibfaulheit versus Authentizität
Mal wieder so ein Aha-Erlebnis über Vernehmungsmethoden, sagen wir lieber „Aufschreibmethoden“ von polizeilichen Vernehmungskünstlern.
Zeuge wird vernommen vor der Wirtschaftsstrafkammer und gefragt, was ihm denn von den vermeintlichen Tätern versprochen wurde. Der Zeuge kann die Frage nicht so richtig nicht beantworten, er erinnert sich nicht so genau. Der Vorsitzende hält dem Zeugen vor, dass er in seiner polizeilichen Vernehmung geantwortet haben soll: „Rundumsorglospaket“.
Der Zeuge dazu: „Das Wort kenne ich nicht, was soll das sein? Das habe ich bestimmt nicht gesagt.“
Man muss sich eigentlich nicht mehr fragen, wie so etwas dann in die Vernehmungsniederschrift gelangt.
Da hilft auch nicht die polizeiliche Verschleierungsformel: „selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben“
Das ist immer/oft/nicht selten/hin und wieder??? eh nur untergeschoben und unwahr? Oder?

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