Urteil im Hanfbar – Verfahren beim Landgericht Braunschweig
Das Landgericht Braunschweig hat heute im Verfahren gegen die Betreiber der „Hanfbar“ in Braunschweig das Urteil verkündet und einen der Betreiber zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten und den anderen zu einer solchen von 7 Monaten verurteilt.
Hintergrund war der Verkauf von Hanftees aus unverarbeiteten Nutzhanf mit einem sehr geringen THC-Gehalt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von deutlich über 2 Jahren beantragt. Die Kammer sah jedoch, dass es sich gerade nicht um den Regelfall des Betäubungsmittelhandels handelt, sondern dass so viele mildernde Umstände vorliegen, dass die Strafen deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft anzusiedeln waren.

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