Ein 16 Monate alter Junge stürzte bei einem Kita-Ausflug in ein Regenrückhaltebecken – und starb später an Hirnschäden. Das Wolfsburger Amtsgericht hat nun drei Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung verwarnt und eine Geldstrafe vorbehalten (§ 59 StGB). Ein – wenn man denn die Schuld jeder einzelnen Erzieherin feststellen kann, was durchaus zweifelhaft ist – an sich angemessenes Umgehen mit diesem tragischen Unglücksfall
„Es ist das Schlimmste passiert, was passieren kann.“ Mit sehr persönlichen Worten hat sich Richter Henning Lüdtke in seiner Urteilsbegründung an die Eltern des getöteten Krippenkindes und die vier angeklagten Betreuerinnen im Amtsgericht Wolfsburg gewandt.
Nach dem Tod des 16 Monate alten Jungen im April 2019 sprach Lüdkte nun drei Erzieherinnen der fahrlässigen Tötung schuldig.
Quelle: Spiegel
Aufgestoßen ist dabei, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig in einer Pressemitteilung und der Anklage die Falschbehauptung in die Welt gesetzt hatte, dass das Kind mindestens 30 Minuten im Wasser gelegen hatte, obwohl das weder aus einem per se zweifelhaften Gutachten so zu entnehmen war noch aus dem sonstigen Akteninhalt, im Gegenteil, jedem verständigen Leser der Akte musste völlig klar sein, dass dieser Zeitraum deutlich kürzer war, vermutlich sogar deutlich unter 10 Minuten.
Dass solche leichtfertigen oder sogar wegen Stimmungsmache beabsichtigten Falschbehauptungen sowohl die Eltern des verstorbenen Kindes als auch die Angeklagten in völlig unnötigem Übermaß belastet haben, hätte man sich auch vorher überlegen können.
Auch der NDR hat berichtet. (ab 09.46 min)

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