Endlich kann ich es Euch mal zeigen
Sie brillieren nicht mit juristischer Fachkompetenz, sie sind nicht besonders entgegenkommend, sie sind mitunter unfreundlich und oberflächlich, insgesamt aber irgendwie graue Mäuse.
Richter, die irgendwie mehr oder weniger unauffällig durchrutschen und auf die man sich nicht unbedingt freut, wenn man mal wieder bei ihnen verteidigen darf/muss.
Genau diese Spezies schlägt jetzt gnadenlos zu und zeigt allen, wo Barthel den Most holt oder wo der Hammer hängt:
Corona hin, Corona her, ich merke nichts (mehr), bei mir wird verhandelt.
Vielleicht sollten sich diese gesundheits- und ggf. lebensgefährdenden Sebstüberschätzer einmal ein Beispiel am Bundesverfassungsgericht nehmen, das einen VERKÜNDUNGSTERMIN! wegen der Gesundheitsgefahren aufgehoben hat:
Verlegung des Termins zur Urteilsverkündung in Sachen „Anleihenkaufprogramm der EZB“ auf Dienstag, 5. Mai 2020, um 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 19/2020 vom 16. März 2020
Aktenzeichen: 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 30. Juli 2019 und 31. Juli 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 43/2019 vom 25. Juni 2019) nunmehr am
Dienstag, 5. Mai 2020, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhesein Urteil verkünden. Der ursprünglich vorgesehene Verkündungstermin am 24.März 2020 ist zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt.
Hut ab und beispielhaft!

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