Rekordrechnung
Anlässlich einer Verkehrsunfallabwicklung habe ich der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Bankverbindung meiner Mandantschaft mitgeteilt, mit der Bitte, die Schadensbeträge direkt dorthin zu überweisen.
Das tut sie auch, zieht aber, wie heutzutage allgemein üblich, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge ab. Nachdem ich den Geizhälsen die von mir selbst erstrittene Rechtsprechung des für den Unfallort zuständigen Landgerichts zugeleitet habe, werden Verbringungskosten und UPE-Aufschläge nachgezahlt, nun aber an mich.
Musste nun – vergnüglich – wegen knapp 165,00 € eine Hebegebühr in Höhe von Brutto 2,63 € in Rechnung stellen, eine eigenhändig mit Spaß erledigte Aufgabe, sicher völlig unwirtschaftlich, aber ein Lächeln ins Gesicht zaubernd.

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