Das Landgericht Berlin hat am 01.07.2021 in einem Verfahren (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21) den Antrag auf Zulassung der Anklage zurückgewiesen und den Haftbefehl gegen den Angeschuldigte mit überzeugenden Gründen aufgehoben.
Das Landgericht hat sich dabei intensiv mit der „EncroChat – Problematik“ auseinandergesetzt und ist dazu gekommen, dass die so gewonnenen Erkenntnisse für deutsche Strafgerichte nicht verwertbar sind.
Endlich ein Zeichen gegen Rechtsbeugung in diesem Zusammenhang.

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