Kommunikation mit Staatsanwaltschaften und Gerichten

Ich finde es persönlich ausgesprochen schockierend, wie dämlich oder nachdenkensverweigernd sich Mitarbeiter von Staatsanwaltschaften, Gerichten, aber auch einigen Kollegen bei der Anwendung des Kommunikationsweges über das „beA“ und der Möglichkeit des Scannens anstellen.

Insbesondere sind meine Erfahrungswerte in Braunschweig – aber nicht nur dort – so, dass ich erwäge, beim Ministerium anzuregen, zu überprüfen, ob man mal die Tassen im Schrank oder die Latten am Zaun nachzählt.

Da bekommt man per beA die auch rechtlich ausgesprochen blödsinnige Mitteilung, dass Akteneinsicht nicht gewährt werden könne, weil selbige nicht verfügbar sei (dieser Schwachsinn kommt von Staatsanwälten, die nicht lesen können, denn bei einem Blick in § 147 StPO und Nr. 12 Abs. 2 RiStBV könnten des Lesens mächtige Staatsanwälte zu der Erkenntnis kommen, dass das Gesetz die Versandtheit oder Nichtverfügbarkeit als Grund für die Einsichtsverweigerung nicht kennt); nicht schlimm genug, denn 5 Tage später kommt genau dieses Schreiben nochmals, nunmehr fein eingetütet für 0,95 € mit Porto aus Steuergeldern versehen.

Was raucht man in solchen Behörden oder Gerichten, dass man solch schwachsinniges Geldrauswerfen nicht selbst erkennt. Es ist nicht nur das Porto, es ist das Papier, es ist der Umschlag, es ist der Ausdruckvorgang, es ist das Eintüten …..

Oder ich erhalte für über 10,00 € Porto ein Paket mit einem Aktenstapel, wobei auf jeder einzelnen Akte ein Zettel angeheftet ist, dass die Akten gescannt wurden. Warum dann einen Karton mit Papier und keine DVD oder ein Stick?

Aber Leichen im Sand von Portugal suchen, das ist (nur für das eigene EGO?) wichtiger, als einfache interne Abläufe wenigstens ein wenig an moderne Zeiten anzupassen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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