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Das Briefgeheimnis im Strafvollzug

Die systematische Kopierung von Gefangenenpost stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Briefgeheimnis dar, wenn technische Alternativen wie das IOSCAN-600-System verfügbar sind. Die vom Oberlandesgericht Naumburg initiierte Evaluierung zeigt den Weg zu einer verfassungskonformen Lösung auf, die sowohl die Sicherheitsinteressen der Justizvollzugsanstalten als auch die Grundrechte der Betroffenen angemessen berücksichtigt. Die Anschaffung entsprechender Technologie ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern verfassungsrechtlich nahezu zwingend erforderlich. Weiterlesen

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