Die häufigsten Fragen zum Strafvollzug: Was müssen Angehörige wissen?

Häufige Fragen von Angehörigen

Angehörige von Strafgefangenen sind oft mit der Situation der Inhaftierung eines Familienmitgliedes überfodert, sie haben Fragen zum Strafvollzug, die sie oft schon durch einen Blick auf die Homepage der jeweiligen Justizvollzugsanstalt beantwortet bekommen. (Beispiel: JVA Wolfenbüttel)

Es gibt die Möglichkeiten der Besuche oder sogar der Langzeitbesuche, das ist von Justizvollzugsanstalt zu Justizvollzugsanstalt anders geregelt. Die meisten Justizvollzugsanstalten haben aber Internetauftritte, über die man Besuchszeiten herausfinden kann. Die Besuche finden aber – es gibt Ausnahmen bei den Langzeitbesuchen – unter Bewachung statt und werden sofort abgebrochen, wenn Unregelmäßigkeiten auftreten. Die Besuche sind zeitlich begrenzt.

Auch die Frage, was man auf welchem Wege in die Justizvollzugsanstalt schicken kann, wird dort meist beantwortet. Fernseher zum Beispiel dürfen oft nur über bestimmte Firmen eingebracht werden, damit die Geräte versiegelt werden.

Auch Telefonkontakte sind möglich, in einigen Justizvollzugsanstalten haben die Gefangenen sogar eigene Telefonanschlüsse in den Zellen, in anderen JVAs gibt es nur Gemeinschaftstelefone. Auch Videotelefonate sind in einigen Justizvollzugsanstalten möglich.

Später gegen Ende der Haftzeit bestehen die Möglichkeiten von Ausführungen (mit Justizpersonal) oder sogar Ausgängen, also quasi Tagesurlaube; das gilt aber nicht für alle Gefangenen.

Wenige Gefangene werden in den „offenen Vollzug“ verlegt, von dort aus können Sie geregelter Arbeit außerhalb der Justizvollzugsanstalt nachgehen und dann auch Besuche durchführen.

Die Angehörigen sollten frühzeitig damit beginnen, im Hinblick auf die bevorstehende Entlassung ein soziales Auffangnetzwerk zu stricken, um mitzuhelfen, dass verhindert wird, dass die Verurteilten erneut straffällig werden.

Erwartungen im Strafvollzug

Rechte und Pflichten der Angehörigen

Zukunftsausblicke für Angehörige

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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