Keine Ermittlungen gegen friedliche Demonstranten

Die Blockade eines Nazi-Aufmarsches in Halbe im November 2005 hat keine strafrechtliche Konsequenzen für die friedlichen Demonstranten. Die Staatsanwaltschaft lehne die Aufnahme von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gegendemonstration ab, teilte ein Sprecher am Freitag in Potsdam mit. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat.

Quelle: berlinonline.de

Na, das ist doch auch mal eine gute Nachricht einer Staatsanwaltschaft.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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