Selbstverteidigung im Rotlicht

Wenn denn im Rotlicht tätige Personen mit der Polizei und der Presse reden, ohne sich zuvor eines Verteidigers zu bedienen, kommen tolle Sachen dabei heraus. In einer größeren deutschen Stadt gab es im Rotlichtviertel eine Schlägerei. Einer der Chefs soll sich wie folgt geäußert haben:

XXX bestätigt, dass es Ärger gab, die Türsteher hätten jedoch weder Baseballschläger noch Knüppel gebraucht. „Das ist Blödsinn, wir haben nur Teleskopschlagstöcke.“ Außerdem sei der 45-jährige Verdächtige zwar Mitarbeiter, aber kein Türsteher.

Na hallo, das ist doch mal eine massiv entlastende Einlassung.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Selbstverteidigung im Rotlicht

  1. Der Bursche scheint den Strafbarkeitsvorwurf sanft in den Bereich des Waffenrechts verschieben zu wollen 🙂

  2. Avatar von Unbekannt Rudi sagt:

    Mei san manche Leid bleed…Gut, daß ich kein Strafrecht machen muß/darf 😉

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