Eine für Banken wohl eher weniger angenehme Entscheidung hat das OLG Koblenz (wistra 2006, 73) getroffen. Danach hat ein Dritter, hier eine Bank, der in einem Ermittlungsverfahren zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtet ist, die Mehrkosten selbst zu tragen, die dadurch entstanden sind, dass die Unterlagen anstatt im Original auf Mikrofiche archiviert sind. Gemäß § 261 HGB bestehe die Verpflichtung, soweit Unterlagen nicht im Original bereit gehalten werden, diese auf eigene Kosten auszudrucken bzw. zu kopieren.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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