Langes Warten lohnt nicht immer

Nicht unbedingt begeistert wird der Revisionsführer in dem Verfahren BGH 3 StR 452/05 sein, in dem nach einem knappen Jahr jetzt tenoriert wurde:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 04.04.2005 wird verworfen; jedoch wird entsprechend dem zutreffenden Antrag des Generalbundesanwalts die Einziehung eines Feuerzeugs, von zwei Zigarettenschachteln Camel, eine Dose Damian und zwei Flaschen Trama von der Verfolgung ausgenommen.

Sicher ein wohl überlgte Entscheidung.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Langes Warten lohnt nicht immer

  1. Was ist „Damian“ und „Trama“?

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