Motorräder und Schlaglöcher

Ein Motorradfahrer, der auf einer Nebenstraße, die vorwiegend vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird und daher uneben ist, mit seinem Motorroller in ein Schlagloch gerät und stürzte, erhält von der zuständigen Gemeinde keinen Schadensersatz. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgericht Osnabrück. Es führte zur Begründung aus, dass die beklagte Gemeinde für die Straße grundsätzlich zwar eine Verkehrssicherungspflicht traf. Der Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht sei allerdings von der Art und von der Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und von seiner Bedeutung abhängig. Auch müssten sich Straßenbenutzer zunächst den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich beim Befahren erkennbar darbiete.

Quelle: Anwalt-Suchservice

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.