Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV teilt mit, dass nach einem Gebührengutachten der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes vom 27.12.2005 – G 13/05 – Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten im Regelfall als durchschnittliche Bußgeldverfahren abgerechnet werden können. Es bestehe kein Anlass diese anders zu behandeln, nur weil es im Verkehrsbereich die meisten Verfahren gibt. Wenn eine Eintragung von Punkten droht, liege auch eine hohe Bedeutung für den Betroffenen vor.
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—Werner Siebers—
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Schade, dass die RAK Saarland das Gutachten nicht auf ihrer Webseite veröffentlicht hat. Wäre eine schöne Argumentationshilfe bei Auseinandersetzungen mit den RSV.