Heute in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat der dortige 6. Senat zu verstehen gegeben, dass er jedenfalls unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten keine Handhabe sieht, das Internetportal E-Bay zu veranlassen, zu verhindern, dass Hardcore-Pornos dort zum Verkauf angeboten werden und damit auch von Kindern und Jugendlichen erstanden werden können. Eine ähnliche Entscheidung habe man bereits bezüglich gewaltverherrlichender Schriften gefällt. Auch über das Jugendschutzgesetz sehe der Senat keine Möglichkeit, ein Internetportal zum Einbau von wirksamen Sicherungen zu zwingen. Die Frage nach dem Verkauf von Waffen und Atomraketen wurde mit einem Schulterzucken abgetan. Wenn überhaupt, müsse der Gesetzgeber erst Eingriffsvoraussetzungen schaffen.
Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2026: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Twitter Updates
Tweets von VerteidigungArchiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
RSS – Beiträge