BVerfG zum Nachbarquälen

Wer Warenlieferungen und Dienstleistungen unter falschem Namen bestellt, um damit einen Anderen zu belästigen, täuscht das beauftragte Unternehmen über die fehlende Bereitschaft zur Gegenleistung. Wird durch die Ausführung der Bestellungen das körperliche Wohlbefinden eines Anderen so beeinträchtigt, dass er sich in ärztliche Behandlung begeben muss, liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine fahrlässige Körperverletzung.

BVerfG, Beschluss vom 27.09.2006 – 2 BvR 1603/06; BeckRS 2006, 26177

Gute Idee, Nachbarn zur Verzweifelung zu bringen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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