"Heißblütiger Italiener" keine Beleidigung für deutschen Mann

Als „Heißblütiger Italiener?“ betitelt zu werden, ist keine Beleidigung und verletzt nicht die Ehre eines Mannes. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit die Klage eines Deutschen auf Schmerzensgeld abgewiesen, der als Fotomodell arbeitet.

Der Kläger hatte sich von einem Fotografen freiwillig ablichten lassen, die Käuferin der Bildrechte hatte später die italienische Flagge hinter das Abbild des Mannes montiert, um einen Artikel über nationale Klischees zu bebildern.

Quelle: wdr

Es gibt schon außergewöhnliche Klageanliegen …

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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