Neues von den Bezirksrevisoren beim Landgericht Magdeburg

Die Stellungnahme einer Bezirksrevisorin beim Landgericht Magdeburg zu meinem Kostenantrag:

„Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Festsetzungsantrag des Verfahrensbevollmächtigten noch im Original, insbesondere unterschrieben, einzureichen ist. Das Fax (Bl. x) genügt dem nicht.“

Seit bald 20 Jahren ist es zulässig, auch bestimmende Schriftsätze den Gerichten ausschließlich per Fax zuzuleiten, selbst Revisionen und Verfassungsbeschwerden müssen nicht im Original nachgereicht werden. Das bläht eh nur die Akte auf und frisst unnütz Porto.

Auch einige Kollegen schreiben heute noch ganz stolz: Vorab per Fax! Die Frage nach dem „Was soll das eigentlich“ haben die sich auch noch nie gestellt.

Nur per Fax ist schneller, billiger und zulässig, was will man eigentlich mehr?

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Neues von den Bezirksrevisoren beim Landgericht Magdeburg

  1. Avatar von Unbekannt doppelfsh sagt:

    Man kann ja froh sein, wenn das Faxgerät überhaupt funktioniert.

Kommentare sind geschlossen.