Drakonische Strafen für Wiederholungstäter

Ein 20-jähriger Franzose ist zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er einen MP3-Spieler und einen USB-Speicherstift gestohlen hat. Das Gericht der südfranzösischen Stadt Agen wandte dabei die neue Regelung der Mindeststrafe für Wiederholungstäter an. „Diese Mindeststrafe begrenzt die Arbeit des Verteidigers“, sagte die Verteidigerin Pascale Laillet der Zeitung „20 Minutes“ (Internetausgabe Dienstag). „Man muss im Plädoyer mehr auf die Persönlichkeit des Täters als auf die Tat selbst eingehen.“

Der Angeklagte, der schon zwölf Mal wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden war, bestritt die Tat. Er wurde nach dem Urteil sofort in Haft genommen. Die Mindeststrafe für Wiederholungstäter wurde am 10. August von der neuen Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy eingeführt.

Quelle: baz.ch

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Drakonische Strafen für Wiederholungstäter

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Wenn man gewillt ist, die Flugreise in Kauf zu nehmen, dürfte die USA ein lohnenderes Reiseziel sein.

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