Nachschlag zum G8-Gipfel

Die Staatsanwaltschaft Rostock teilt mir auf meine Strafanzeige vom 08.06.2007 mit:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Siebers,

nach den ihrer Strafanzeige zugrunde liegenden Pressemitteilungen soll ein Polizeibeamter in szenetypischer Kleidung am 6.6.2007 der Blockadeaktionen im Rahmen des G8-Weltwirtschaftsgipfels vor dem Zaun um Heiligendamm Demonstranten zu Gewalthandlungen gegen Polizeibeamte aufgefordert und selbst einen Stein in Richtung der Beamten geworfen haben.

Entgegen der Pressemitteilungen konnten keine Zeugen für den in der Presse geschilderten Vorfall ausfindig gemacht werden. Die Auswertung des vorhandenen Videomaterials konnte zur Aufklärung des Sachverhalts nicht beitragen. Die vor Ort eingesetzten zivilen Polizeibeamten haben in ihren Stellungnahmen übereinstimmend ein Aufwiegeln zu Gewalttaten oder sonst ein strafbares Verhalten in Abrede gestellt. Die Organisatoren der Blockaden konnten keine Zeugen für das den Beamten vorgeworfene Verhalten benennen.

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten war den Zivilbeamten nicht nachzuweisen. Weitere Ermittlungsansätze sind nicht ersichtlich. Das Verfahren wurde daher gemäß § 170 II StPO eingestellt.

Hochachtungsvoll

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Rostock lautet 488 Js 14671/07, falls noch jemand sachdienliche Hinweise haben sollte.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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1 Antwort zu Nachschlag zum G8-Gipfel

  1. Avatar von Unbekannt J. Melchior sagt:

    Na ja, Hauptsache, man kann trotz unsicherer Beweislage jedenfalls angebliche Steinewerfer zur Anklage bringen und hat damit auch noch (jedenfalls vorläufigen) Erfolg …

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