Abo für den Gesichtsverlängerer

Mein Mandant ruft mich an und fragt mich, ob ich abschätzen könne, wann die ewigen Besuche des Gesichtsverlängerers aufhören, der habe bei ihm ja wohl schon ein Besuchs-Abo. Meine vorsichtige Frage, wer denn bitte der Gesichtsverlängerer sei, beantwortete er zunächst mit dem Erstaunen, dass mir dieser Ausdruck nicht geläufig war und dann mit dem Hinweis, dass er immer ein langes Geischt machen würde, wenn er erscheint, der GV: Gesichtsverlängerer = Gerichtsvollzieher.

Meine Antwort, dass das Abo erst ablaufe, wenn er alles bezahlt hat, hat ihn, glaube ich, nicht so richtig weitergebracht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Abo für den Gesichtsverlängerer

  1. Avatar von Unbekannt doppelfish sagt:

    Der Abonnement-Inhaber wird bei der Erklärung wohl ein … langes Gesicht gemacht haben.

  2. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Bisher kannte ich nur Gesichtsverzieher …

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