Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Als Lehrer könnte man auf den Gedanken kommen, auf Klassenfahrten nicht mehr zu duschen, wenn man die Zusammenfassung des Urteils des Bundessozialgerichts überdenkt. Und der Gedanke, dass solche Urteile den Konflikt Pädagogen – Juristen ein wenig anheizen könnte, mag nicht allzu fern liegen.
Duschen ist Privatsache – auch für Lehrer auf einer Klassenfahrt. In einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil lehnte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit dieser Begründung die Entschädigung einer Lehrerin aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. (Az: B 2 U 31/07 R)
Dazu müßten die Lehrer aber das Duschen als sehr gefährlich ansehen…