In die Tasche gelogen

Im Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz wurde heute der Lebensgefährte einer der bulgarischen Prostituierten als Zeuge gehört, die angeblich zur Prostitution gezwungen worden waren.

Der Zeuge bestätigte zunächst, dass seine Lebensgefährtin ihm berichtet hatte, dass sie bereits früher als Prostituierte tätig gewesen war, ein Umstand, den sie selbst als Zeugin vor einigen Verhandlungstagen energisch bestritten hatte, wobei ihr schon bei dieser Aussage viele Beteiligte kein Wort geglaubt hatten.

Richtig aufgewühlt war der Zeuge, als er ausdrücklich betonte, dass er nie gewollt hatte, dass seine Lebensgefährtin der Prostitution nachgeht und dass es ihm auch nicht recht sei, dass sie jetzt wieder der Prostitution nachgeht.

Dumm nur, dass bei seiner polizeilichen Vernehmung protokolliert worden war, dass er so richtig eigentlich gar nichts dagegen hatte, dass die Dame der Prostitution nachging.

Gut, dass man Zeugen nicht immer zwingend alles glauben muss.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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