Auch das OLG Celle stärkt nunmehr in einem aktuellen Beschluss den Richtervorbehalt bei Abnahme einer Blutprobe.
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—Werner Siebers—
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… und das wohlgemerkt bei einer Drogenfahrt.
Hier in Krefeld ignorieren die Richter die Rechtsprechung und das sowohl beim AG als auch beim LG.Urteile vom OLG Düsseldorf liegen wohl nioch nicht vor.