Verwertungsverbot bei Blutprobe jetzt auch vom OLG Celle

Auch das OLG Celle stärkt nunmehr in einem aktuellen Beschluss den Richtervorbehalt bei Abnahme einer Blutprobe.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Verwertungsverbot bei Blutprobe jetzt auch vom OLG Celle

  1. Avatar von Unbekannt RA JM sagt:

    … und das wohlgemerkt bei einer Drogenfahrt.

  2. Avatar von Unbekannt RA Neuber sagt:

    Hier in Krefeld ignorieren die Richter die Rechtsprechung und das sowohl beim AG als auch beim LG.Urteile vom OLG Düsseldorf liegen wohl nioch nicht vor.

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