Eigene Ermittlungen

Irgendwie kam es meinem Mitverteidiger und mir schon komisch vor, an wen die Belastungszeugen große Mengen an Waren zu sehr niedrigen Preisen verkauft haben wollen. Weder Staatsanwaltschaft, LKA noch Gericht zeigten bisher Interesse daran, ob an diesen Aussagen vielleicht etwas nicht stimmen könnte – den Angeklagten würde es entlasten, und das passt dann vielleicht nicht ins Konzept.

Also haben wir uns heute auf den Weg gemacht und in einer größeren Stadt die Adresse des angeblichen Ankäufers aufgesucht. Und, siehe da – den gibt es da nicht und nach Auskunft der Hausbewohner hat es den da auch nie gegeben.

Ein kleiner Schritt auf einem steinigen Weg, das Gericht dazu zu bringen, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht nur eine denkbare sondern sogar eine wahrscheinlichere Alternative zur Täterschaft des Angeklagten gibt.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Eigene Ermittlungen

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Uuuh… Bauchschmerzen. Eigene Ermittlungen des Verteidigers. Gar ein Gespräch mit Zeugen. Da wird die Justiz ja immer ganz mißtrauisch. Bäbäh. Lieber gar keine Ermittlungen führen als den Ermittlungsergebnissen der Verteidigung trauen. 😉

  2. Avatar von Unbekannt Jan sagt:

    Die Staatsanwaltschaft scheint nicht ihren Aufgaben nachzukommen. Klar, alle sind immer überarbeitet, den Satz hört man ja aus jedem Staatsappart, aber manchmal könnt es schneller gehen wenn man nicht Anweisung hätte ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Aber sowas gibts natürlich auch nicht. Oder?

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