Für die “informationsinkontinenten Unschuldsvermutungshintergeher”

Für die Gernredner hier ein weiterführender Post des Strafverteidigers Carsten R. Hoening aus Berlin, der wiederum hinweist auf NStZ 2009, S. 409, 413, ein lesenswerter Aufsatz, wobei ich allerdings kaum Hoffnung habe, dass er von denen verstanden wird, die es angeht.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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