Los ging es beim Amtsgericht, das Ergebnis gefiel der Staatsanwaltschaft nicht. Das Landgericht war staatsanwaltschaftsfreundlich besetzt, das gefiel dem Angeklagten nicht, das Oberlandesgericht hob das Urteil der Berufungskammer wieder auf.
War eigentlich klar, wenn das Urteil eigentlich nichts weiter ist als ein Abklatsch der Anklage. Die nächste Berufungskammer wollte die Ehre des Kollegen retten und verurteilte wieder, jetzt mit einer längeren aber noch schlechteren Begründung.
Das Oberlandesgericht hob wieder auf und fand schon ziemlich deutliche Worte, dritte Berufungskammer: Freispruch.
Und das mit einer Begründung, aus der herauszulesen ist, dass diese Vorsitzende für die beiden Vorgänger in dem Verfahren nicht das geringste Verständnis hat.
Hoffentlich lesen die das auch!
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Lesen ist das eine, verstehen das andere – und akzeptieren noch schwieriger. 😉