Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Ja, es ist möglich als Verteidiger die Opfer einer Straftat anzuschreiben und die Zahlung eines Schmerzensgeldes anzubieten, um dem Mandanten die Möglichkeit zu eröffnen, dass er selbst Vorteile in seinem Strafverfahren hat.
Die Möglichkeit sollte man immer mit dem Mandanten erörtern, wenn sich in seinem Verfahren ein Täter-Opfer-Ausgleich anbietet, und wenn man seine Aufgabe als Verteidiger umfassend wahrnehmen will.