Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Was soll man von einem Sachverständigen halten, der sich Gerichten und Staatsanwaltschaften mit folgendem Hinweis andient:
Aufwand für evtl. erforderliche Verhandlungs- und Ortstermine stelle ich grundsätzlich nicht in Rechnung.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass solche Sachverständige die Tendenz haben könnten, ihre „Gutachten“ immer daran auszurichten, dass das herauskommt, was sie meinen, dass es dem jeweiligen Auftraggeber (Staatsanwaltschaft und/oder Gericht) in den Kram passen könnte.
Ich habe mal einen Gutachter beauftragt der diese Kosten ebenfalls nicht in Rechnung gestellt hat. Seine Arbeit war absolut einwandfei, in jeder Hinsicht.
Dieser Gutachter hat sich aber mit dem Kostenverzicht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften „angedient“ und nicht nachträglich verzichtet, das ist der kleine Unterschied.
Hatte ich schon verstanden. Aber aus dieser „Werbeaktion“ auf die Zuverlässigkeit zu schliessen halte ich doch für gewagt. Irgendwie muss man ja an Aufträge kommen, da versucht man halt mal ausgetretene Pfade zu verlassen. Oder gibt es noch andere Indizien?
Ich denke Staatsanwaltschaft und Gericht ist es egal was bei einem Gutachten herauskommt, nur gut begründet und nachvollziehbar sollte es sein und der Gutachter muss seine Meinung gut vor Gericht vertreten können, ohne bei Befragen unsicher zu werden.
Es mag ja Staatsanwaltschaft (ha ha ha) und Gericht egal sein, aber was der Gutachter denkt, was erwartet werden könnte, beeinflusst ihn, wenn er immer wieder Aufträge von Gericht und Staatsanwaltschaft bekommen will. Wer davor die Augen verschliesst, wird manche Gutachtenergebnisse nicht verstehen können.
Bei Staatsanwälten bin ich sicher, daß das so ist. Bei Richtern auch?
Zumindest in Zivilsachen würde ich das nicht annehmen. In Strafsachen fehlt mir (zum Glück) die Erfahrung. Im Prinzip denke ich aber daß für den Richter der Ausgang des Verfahrens egal ist, solange es nur wenig unnötige Arbeit macht. Aber es wird Ausnahmen geben ….
Vielleicht ist’s ja genau anders herum: Nur weil er keine Gefälligkeitsgutachten macht muss er andere effektive Werbemaßnahmen ergreifen. Jemand der schreibt was die Staatsanwaltschaft und/oder der Richter will, darf sicher auch etwas mehr hinlangen…
Ich denke, der All Inclusive Gutachter ist deshalb beliebt, weil ein einmaliger Kostenvorschuss dann ausreicht. Ist wie Flatrate Bumsen, einmal reichlich Kohle eingefordert, dafür mehr Service. Rechnet sich für alle.
Ich habe mal einen Gutachter beauftragt der diese Kosten ebenfalls nicht in Rechnung gestellt hat. Seine Arbeit war absolut einwandfei, in jeder Hinsicht.
Dieser Gutachter hat sich aber mit dem Kostenverzicht bei Gerichten und Staatsanwaltschaften „angedient“ und nicht nachträglich verzichtet, das ist der kleine Unterschied.
Hatte ich schon verstanden. Aber aus dieser „Werbeaktion“ auf die Zuverlässigkeit zu schliessen halte ich doch für gewagt. Irgendwie muss man ja an Aufträge kommen, da versucht man halt mal ausgetretene Pfade zu verlassen. Oder gibt es noch andere Indizien?
Wenn er es nur GRUNDSÄTZLICH nicht in Rechnung stellt, hat er vielleicht eine umfangreiche Liste mit Ausnahmen? 😉
Pingback: RA Thomas Will – Lesenswert
Ich denke Staatsanwaltschaft und Gericht ist es egal was bei einem Gutachten herauskommt, nur gut begründet und nachvollziehbar sollte es sein und der Gutachter muss seine Meinung gut vor Gericht vertreten können, ohne bei Befragen unsicher zu werden.
Es mag ja Staatsanwaltschaft (ha ha ha) und Gericht egal sein, aber was der Gutachter denkt, was erwartet werden könnte, beeinflusst ihn, wenn er immer wieder Aufträge von Gericht und Staatsanwaltschaft bekommen will. Wer davor die Augen verschliesst, wird manche Gutachtenergebnisse nicht verstehen können.
Bei Staatsanwälten bin ich sicher, daß das so ist. Bei Richtern auch?
Zumindest in Zivilsachen würde ich das nicht annehmen. In Strafsachen fehlt mir (zum Glück) die Erfahrung. Im Prinzip denke ich aber daß für den Richter der Ausgang des Verfahrens egal ist, solange es nur wenig unnötige Arbeit macht. Aber es wird Ausnahmen geben ….
Vielleicht ist’s ja genau anders herum: Nur weil er keine Gefälligkeitsgutachten macht muss er andere effektive Werbemaßnahmen ergreifen. Jemand der schreibt was die Staatsanwaltschaft und/oder der Richter will, darf sicher auch etwas mehr hinlangen…
Ich denke, der All Inclusive Gutachter ist deshalb beliebt, weil ein einmaliger Kostenvorschuss dann ausreicht. Ist wie Flatrate Bumsen, einmal reichlich Kohle eingefordert, dafür mehr Service. Rechnet sich für alle.