In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kämpfe ich mit dem Amtsgericht um die Frage der Verhältnismäßigkeit der Einziehung eines Messers, das möglicherweise einen nicht unerheblichen Sammlerwert hat.
Der Richter lässt sich sachgerecht auf die Frage ein und will ein Sachverständigengutachten zum Wert des Messers vorbereiten. Die Sicherstellung des Messers erfolgte 2011.
Jetzt wird mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft das Messer in einem Verfahren aus dem Jahr 2010 bereits hat vernichten lassen.
Muss ich das verstehen? Wohl eher nicht, auf die Akte aus einem Jahr, in dem das Messer noch gar nicht sichergestellt war, bin ich mehr als gespannt.

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