Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Der Mandant steht unter dem Verdacht eine schwere Straftat begangen zu haben. Könnte möglicherweise etwas dran sein.
Die Haft beeindruckt ihn ersichtlich. Aus tiefstem Herzen mit Tränen in den Augen teilt er mir mit:
„Ich bereue es ganz stark, im Gefängnis zu sein.“
Ok, die Vorbereitung auf das letzte Wort, wenn er denn überhaupt reden darf, muss noch intensiviert werden. Ein Hauch einer Nuance dahin, dass er vielleicht in Wirklichkeit die Tat bereut, könnte uns weit nach vorne bringen.
Faire Verfahren nie gehabt BRD, sich angemessen zu verteidigen, darf nicht aussagen und schweigen, aber steht in Grundgesetz Art.101, 103 : Sondergerichte sind unzulässig. Mit solche Methoden besetzten in Deutschland 76000 Gefängnise für Versklaverung, und NRW steht auf Erste Platz wie immer wege Volle Bürokratie und Ungerechtigkeiten. Habe kein Vertrauen an der Justiz, wenn auf der name der Betroffene wird geheim ein Postfach beantragt, Korrespondieren von nem der Betroffene, stören wegen Ordenliche Gerichtverfahren, ob Asyl Recht, oder Behnderte Recht, Strafrecht, Ungerechtige Inkasso von der Justiz, Sozialstunde für weitere Versklaverung, das sind Bestellungen von den Verwaltungen, welche haben kein Staatlichen Verwaltungs gelern, nur geheime Fiansamtarbeiter sind. Der Justiz beschäftig mit Freiheitberaubung, es geht um die Finanzen, und kein Menschenwurde.
Autsch … das tat weh *g*. Das sollte er wirklich besser nochmal üben für seinen Auftritt vor Gericht.
Immerhin ist er ehrlich und macht keinen Hehl daraus, dass seine Reue dem Selbstmitleid geschuldet ist und nicht der Tat (jetzt mal unter der Prämisse, dass er tatsächlich die Tat begangen hat und nicht unschuldig in Haft ist). Die häufig anzutreffenden taktischen Reue-Bekundungen vor Gericht muten auf Opferseite teilweise eher wie ein Schlag ins Gesicht an. Bin da insgesamt etwas zwiegespalten bei dem Thema.
Wenn die kurze Haft ihn vor weiteren Straftaten abhält, ist doch auch was.
Da bietet sich kurze Haft mit langer Bewährung an, bevor er sich noch an die Haft gewöhnt.
Faire Verfahren nie gehabt BRD, sich angemessen zu verteidigen, darf nicht aussagen und schweigen, aber steht in Grundgesetz Art.101, 103 : Sondergerichte sind unzulässig. Mit solche Methoden besetzten in Deutschland 76000 Gefängnise für Versklaverung, und NRW steht auf Erste Platz wie immer wege Volle Bürokratie und Ungerechtigkeiten. Habe kein Vertrauen an der Justiz, wenn auf der name der Betroffene wird geheim ein Postfach beantragt, Korrespondieren von nem der Betroffene, stören wegen Ordenliche Gerichtverfahren, ob Asyl Recht, oder Behnderte Recht, Strafrecht, Ungerechtige Inkasso von der Justiz, Sozialstunde für weitere Versklaverung, das sind Bestellungen von den Verwaltungen, welche haben kein Staatlichen Verwaltungs gelern, nur geheime Fiansamtarbeiter sind. Der Justiz beschäftig mit Freiheitberaubung, es geht um die Finanzen, und kein Menschenwurde.
Hier möchte jemand eingewiesen werden.
Oder hat irgendjemand den Gustl an die Tastatur gelassen?
Autsch … das tat weh *g*. Das sollte er wirklich besser nochmal üben für seinen Auftritt vor Gericht.
Immerhin ist er ehrlich und macht keinen Hehl daraus, dass seine Reue dem Selbstmitleid geschuldet ist und nicht der Tat (jetzt mal unter der Prämisse, dass er tatsächlich die Tat begangen hat und nicht unschuldig in Haft ist). Die häufig anzutreffenden taktischen Reue-Bekundungen vor Gericht muten auf Opferseite teilweise eher wie ein Schlag ins Gesicht an. Bin da insgesamt etwas zwiegespalten bei dem Thema.
Wenn die kurze Haft ihn vor weiteren Straftaten abhält, ist doch auch was.
Da bietet sich kurze Haft mit langer Bewährung an, bevor er sich noch an die Haft gewöhnt.