Ich bekomme eine Mail am 27.03.2013:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Siebers,
in o.g. Vollstreckungsverfahren teile ich auf Ihr Schreiben vom
6. März 2013 im Nachgang zu meiner eMail vom 8. März 2013
ergänzend mit, dass die Akten auf Ihren Antrag vom 20. Januar
2013 hin zur Einholung der erforderlichen Stellungnahme der JVA
und zur anschließenden Antragstellung der Staatsanwaltschaft
B. zugeleitet wurden, dort aber nach dortiger
Mitteilung vom 26.3.2013 nicht eingetroffen sind. Ich habe daher
mit Ihrem unter dem 6. März 2013 erneut eingereichten
Reststrafenantrag vom 20.1.2013 nunmehr ein Retent angelegt und
dieses mit der Bitte um beschleunigte Bearbeitung erneut der
Staatsanwaltschaft B. übersandt.Mit freundlichen Grüßen
Landgericht XY, Strafvollstreckungskammer 1899
Oh ja, da wird sich der Mandant aber freuen, wie sich die Justiz für ihn überschlägt.
Meine Antwort trägt hoffentlich zur Beschleunigung bei:
Sehr geehrter Herr YZ,
bei allem Respekt: Bei einer solch unglaublichen Verzögerung muss doch wohl mehr möglich sein, als schnöde ein Retent anzulegen und einen neuen Versuch zu starten. Per Eilt/Boten/Telefonaten etc. dafür sorgen, dass die Sache noch vor Ostern innerhalb von Stunden erledigt ist, wäre zwar keine Schadenswiedergutmachung, aber zumindest ein Zeichen gewesen! Aber neu anzetteln und abhaken ist bei dem bisherigen Verfahrensgang eher zynisch als angemessen!Mit freundlichen Grüßen

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Fette Dienstaufsichtsbeschwerde reinknallen und fertig.