Das war knapp
Drei oder vier laufende Bewährungen, das war bei dem Durcheinander von Gesamtstrafen, Teilverbüßungen etc. letztlich -jedenfalls mir- nicht ganz klar; und dann die nächste Straftat drei Monate nach der letzten Bewährungsstrafe.
Aber weil die kriminelle Energie der jetzt abzuurteilenden Tat eher gering war und sich das Leben des Angeklagten nach der letzten Tat so stabilisiert hat, dass die Wahrscheinlichkeit der Straffreiheit in der Zukunft für die Kammer höher war als die Gefahr erneuter Taten, reichte es gerade so noch einmal zu einer Bewährung.
Die Kammer hat sich schwer getan, die „Millimeterentscheidung“ aber letztlich überzeugend begründet. Der Mandant war erleichtert.

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Gute Kunden kommen immer wieder.
Die Fälle, in denen eine vierte Bewährungsstrafe zu einem tatsächlichen Umdenken und zukünftiger Straffreiheit geführt haben, kann man wahrscheinlich bundesweit an einer Hand abzählen.
Aber wenn dann eine neue Straftat zu einem vierfachen Bewährungswiderruf führt, ist das Geschrei groß…
Ich habe nie verstanden, warum in solchen Fällen eine erhöhte Geldstrafe nicht möglich ist.
Wenn die Tat bei einem Ersttäter zu einer Freiheitsstrafe führen würde, finde ich, das der Täter ins Gefängnis sollte. Doppelte Bewährung macht nun wirklich keinen Sinn.
Mehrere Bewährungen offen und wieder straffällig. Dann ein solches Ergebnis…
Shame on you!