Die Welt der Strafprozesse, das Umfeld der Strafjustiz und mehr aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers aus Halle (Saale) (Eigenwerbung eingeschlossen)
Der Mandant ist Halter eines PKW. Mit diesem PKW soll an einer Tankstelle Kraftstoff „gestohlen“ worden sein. Die Polizei möchte deshalb (Kennzeichenanzeige) mit dem Mandanten sprechen.
Verstehe ich, versteht der Mandant, versteht jeder!
Den Mandanten als Zeugen vorzuladen und nicht als Beschuldigten ist aber Verarschung!
Mir würden schon noch drastischere Formulierungen in den Sinn kommen können, das verbietet mir aber meine ausgesprochen gute Erziehung und meines extrem gehobenes Sprachniveau.
Finde ich nicht, die Polizei richtet sich nur nach der Rechtsprechung, das die bloße Haltereigenschaft nicht die Fahrereigenschaft beweist.
Desweiteren kann der Fahrer lediglich vergessen zu haben zu tanken, was unserem vormaligen Justizminister 2 mal passiert ist ( was ich ihm auch glaube). Da man beim Tanken gefilmt wird, wäre es schon sehr blöd, als Halter Benzin zu klauen.
Beide Umstände sprechen gegen einen Betrug ihres Mandanten.
Die Polizei wird also den Betroffenen belehren, wenn er der Mann auf dem Video ist, nichts aussagen zu müssen und einen Rechtsanwalt bemühen zu dürfen und ihm den Tipp geben, den Sie auch geben dürften, die Rechnung mit Vermerk Halter des getankten PKW schleunigst zu bezahlen, so das alle glücklich sind.
oh sorry…so habe ich die anführungszeichen vergessen…trotzdem bin ich der festen überzeugung das die polizei versucht fehlerfrei zu arbeiten…wenn auch mit tricks? verstehen sie ?
ich gebe mir sehr viel mühe „einfach gestrickt “ zu wirken, denn einfachheit ist ein zeichen für geistige reife. was andere dazu sagen ist mir nicht so wichtig. wenn mir jemand sagt:“ das hast du gut gemacht“ neheme ich das wörtlich…so „einfach“ ist das…
Finde ich nicht, die Polizei richtet sich nur nach der Rechtsprechung, das die bloße Haltereigenschaft nicht die Fahrereigenschaft beweist.
Desweiteren kann der Fahrer lediglich vergessen zu haben zu tanken, was unserem vormaligen Justizminister 2 mal passiert ist ( was ich ihm auch glaube). Da man beim Tanken gefilmt wird, wäre es schon sehr blöd, als Halter Benzin zu klauen.
Beide Umstände sprechen gegen einen Betrug ihres Mandanten.
Die Polizei wird also den Betroffenen belehren, wenn er der Mann auf dem Video ist, nichts aussagen zu müssen und einen Rechtsanwalt bemühen zu dürfen und ihm den Tipp geben, den Sie auch geben dürften, die Rechnung mit Vermerk Halter des getankten PKW schleunigst zu bezahlen, so das alle glücklich sind.
Verzeihen, Herr Kollege, was mich eigentlich viel brennender interessiert: Welche Edition ist der Mont Blanc?
ja genau. und WAS für eine auto war es ?
im ernst: die „polizei“ versucht fehlerfrei zu arbeiten..da sind scheinbar „tricks“ legitim…
@Marburger Solitaire Meisterstück 925er Sterling 164
oh sorry…so habe ich die anführungszeichen vergessen…trotzdem bin ich der festen überzeugung das die polizei versucht fehlerfrei zu arbeiten…wenn auch mit tricks? verstehen sie ?
@ Tom: Sie sind erfrischend einfach gestrickt, wunderbar!
@Tom Engel Ihr guter Glaube möge Sie noch viele Jahre begleiten.
ich gebe mir sehr viel mühe „einfach gestrickt “ zu wirken, denn einfachheit ist ein zeichen für geistige reife. was andere dazu sagen ist mir nicht so wichtig. wenn mir jemand sagt:“ das hast du gut gemacht“ neheme ich das wörtlich…so „einfach“ ist das…
denn schliesslich bin ich ja „wolfenbütteler“