Nicht nachgedacht?
Von der Staatsanwaltschaft bekomme ich mit der Akteneinsicht ein Ansinnen, über das sich bis zu seiner perfekten Formulierung sicher Generationen von Staatsanwälten, Oberstaatsanwälten, Generalstaatsanwälten und wer weiß auch immer die Prädikatsköpfe zerbrochen haben.
Die sensationelle Endformulierung, die es sicher nicht nur bei einer Staatsanwaltschaft gibt, lautet:
Bereits bei Rückgabe der Akte bitte ich um Mitteilung, ob eine Einlassung beabsichtigt ist und bis wann ggf. mit dieser gerechnet werden kann.
Es macht aber keinen Sinn, zu erwarten, dass bereits anlässlich der Rückgabe der Akte mitgeteilt wird, ob eine Einlassung beabsichtigt ist.
Die Akteneinsicht dient u.a. dazu, den Mandanten über den Akteneinhalt zu informieren, um dann gemeinsam mit ihm zu erörtern, ob eine Einlassung sinnvoll erscheint und abgegeben werden soll oder nicht.
Die Erwartung, dass das ohne Rücksprache über den Kopf des Mandanten hinweg prognostiziert wird, verkennt die Entscheidungshoheit eines Auftraggebers.
Was in der Regel mein Rat sein dürfte, spielt zu diesem Zeitpunkt keine Rolle.

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Oder darauf hinweisen, daß die Frage voraussichtlich erst in x/xx Tagen beantwortet werden kann.