Ich weine gleich
Die junge Strafrichterin beim Amtsgericht W. mag ja gerne und nachvollziehbar sauer sein, dass eine Schöffin um 09.00 Uhr noch nicht erschienen ist; dass das aber sicher kein Grund ist, den Saal völlig grußlos zu betreten und die Anwesenden provokativ zu ignorieren, würde jeder andere verständige Richter sicher unterschreiben.
So schafft man „gute“ Stimmung, aber vielleicht ist die ja gewollt.
Und den § 55 StPO hat sie auch nicht verstanden, dafür kann sie schön falsch belehren.
Ich weine gleich!

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