Das tut weh
Es gibt Vorsitzende von Strafkammer, die von ihrer eigenen Unfehlbarkeit so sehr überzeugt sind, dass sie sich nicht zu schade sind, in Hauptverhandlungen Verteidigeraktivitäten mit unverholener Arroganz dergestalt zu kommentieren, dass man als Verteidiger machen könne was man wolle, man sei eh noch nie vom BGH aufgehoben worden, man könne Urteile schreiben, man werde auch zukünftig nicht aufgehoben werden.
Solche Sprüche gab es neulich von einem Vorsitzenden vom Landgericht Potsdam.
Liest man jetzt die Stellungnahme des Generalbundesanwaltes zu der Revision der Verteidigung, könnte man annehmen, dass die Serie des Vorsitzenden, wenn sie denn nicht möglicherweise eh nur seiner Fantasie entsprungen war, demnächst einen Bruch erleiden wird.
Formulierungen wie: „lückenhafte Beweiswürdigung“, „fragwürdige These“, „Tatbestandsmerkmal hätte verneint werden müssen“ sprechen für eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil pulverisieren wird.
Hochmut kommt vor dem Fall.

RSS – Beiträge
Die Stellungnahme des GenStA ist hier heute auch eingetroffen. Hihi.
Das konnte aber der Vorsitzende doch nicht ahnen, daß der gewöhnlich zuverlässig arbeitende Berichterstatter einen schlechten Tag bei Abfassung der Urteilsgründe hatte. Menschlich sehr enttäuschend und nicht karrierefördernd für den Beisitzer…
Es gibt aber in der Tat diese gut eingespielten Kammern, in denen Vorsitzender und Berichterstatter seit Jahren miteinander arbeiten und bei denen die schriftlichen Urteilsgründe zwar wenig mit dem Ablauf der Hauptverhandlung zu tun haben, aber gleichwohl fast immer revisionsfest sind. Das ist das schon so oft beklagte Problem der fehlenden inhaltlichen Protokollierung am Landgericht.
Lese ich das richtig, auch der Staatsanwalt hält die Revisionsbegründung der Verteidigung für zutreffend?