Sauberkeit ist Pflicht
Das OLG Hamm hat sich mit der Reinlichkeit von Strafgefangenen auseinander gesetzt und einem Gefangenen zugestanden, dass die Vollzugsbehörde verpflichtet ist, ihm auf dessen Verlangen Unterwäsche und Socken in einem Maße bereitzustellen, welches einen täglichen Wechsel erlaubt (OLG Hamm 1 Vollz (Ws) 365/14).
Hoffentlich müssen jetzt nicht andere Gefangene eine ganze Woche mit ihren schmutzigen Schlüpfern herumlaufen!?

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Heute wechseln wir die Unterhosen!
Meier wechselt mit Schulze, Schulze wechselt mit Müller, Müller wechselt mit Schmitt….