Tunnelblick
Flexibilität ist eine Tugend, die auch Vorsitzende von Strafkammern haben können, aber nicht müssen.
Es gibt auch solche, die sich durch einen Tunnelblick auszeichnen, wobei der Tunnel in atombombensicheren Stahlbeton gegossen wurde. Am zweiten Tag im Betonverfahren beim Landgericht Frankfurt beweist ein solcher Tunnelfreund, dass er sich eine kleinkarierte Vorstellung von einem ganz bestimmten Verlauf „seiner“ Hauptverhandlung gemacht hat.
Und nun ist er völlig erschrocken, verschrocken, angeekelt und angewidert davon, dass es Verteidiger wagen, Anträge zu stellen, die nicht in seinen Tunnel passen…..
Souverän geht anders.

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