Bewährungsunterhalt
Das war eine Überraschung. Der Angeklagte hat seine frühere Freudin betrogen. Also um Geld, nicht mit einer anderen Frau.
Er wird angeklagt. Es wird verhandelt.
Die ehemalige Freundin wird als Zeugin vernommen. Zum Schluss ihrer Vernehmung offenbart sie:
Bei der Trennung war sie schwanger, zwischenzeitlich hat sie eine Tochter bekommen, Angeklagter, Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger sind überrascht.
Der Angeklagte möchte dann sogar ein Bild von seiner Tochter sehen, die Zeugin zeigt ihm eines.
Der Richter dann salomonisch, gibt entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft noch einmal eine Bewährung, allerdings mit der – juristisch sicher kaum zu begründenden – Bewährungsauflage, 3 Jahre lang Unterhalt zu zahlen.
Sogar der Reporter war verzückt.

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