Belehrung obsolet?
Der Polizeibeamte schildert wortreich, dass der Zeuge im Revier erschienen sei und auch sehr durcheinander war. Er habe behauptet, überfallen worden zu sein, es sei um ein Rauschgiftgeschäft gegangen.
Ob der Polizeibeamte den Zeugen denn belehrt habe, als er mitgeteilt hat, dass es um ein Rauschgeschäft gegangen sei, wird der Polizeibeamte vom Gericht gefragt.
Darauf habe man verzichtet, weil der Zeuge ja so durcheinander war, man habe dann halt weitergefragt, dabei seien dann verschiedene Versionen zu Tage getreten.
Das hat die Frau Staatsanwältin dann geflissentlich übersehen, als sie auf solchen Schrott eine Anklage gestützt hat. Sie brauchte wohl noch einige Erledigungspunkte.
„Justiz besteht nicht nur aus Statistiken über Erledigungen und Verfahrenslaufzeiten.“
Oder doch?

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