oder strafbar?
Jetzt frag ich mal die mitlesenden Spezialisten, die Ahnung von Strafrecht, Straftaten und Schwerkriminalität haben.
Ich als Amateur habe dazu bisher nichts gefunden.
Also Frage, Freunde, hört zu:
Ist es strafbar, wenn man ein bestimmtes Verhalten einer anderen Person öffentlich als „peinlich“ bezeichnet? Ist diese Meinungsäußerung tatsächlich als Beleidigung strafrechtlich relevant oder nicht?
Ein offener Meinungsaustausch an dieser Stelle im Rahmen von feinen Kommentaren, gern mit Fundstellen, wird mich freuen.

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Hier einige Fundstellen, die Dir vielleicht weiterhelfen: „Peinlich sind immer die anderen“ (Jean Paul Sartre), „Die Peinlichkeit liegt im Auge des Betrachters“ (William Shakespeare), „Mama, Du machst mich peinlich“ (Svennie Freese).
Für Intellektuelle:
„Eine der unangenehmsten Peinlichkeiten in deutschen Gerichtssälen ist die Überheblichkeit der Vorsitzenden im Ton den Angeklagten gegenüber. Diese Sechser- Ironie, verübt an Wehrlosen, diese banalen Belehrungen, diese Flut von provozierenden, beleidigenden und höhnischen Trivialitäten ist unerträglich.“ (Kurt Tucholsky)
Habe auch nichts gefunden, aber Artikel 5 GG dürfte das abdecken, weil der sich peinlich Verhaltende sich selbst in die Situation gebracht hat und daher die Bezeichnung, sein Verhalten wäre peinlich, nicht ehrverletzend sein kann.
Wenn das Verhalten und nicht die Person als peinlich dargestellt wird ist es nicht strafbar.
Das Verhalten einer Person != wie sich eine Person verhält?
a.) Du bist dumm = persönliche Herabsetzung = Strafbar.
b.) Deine Tat war dumm = greift nicht die Person an = Nicht strafbar
“ …wenn man ein bestimmtes Verhalten einer anderen Person öffentlich als „peinlich“ bezeichnet …“
Zunächst würde ich denken, dass man nur eine Person beleidigen kann – nicht deren Verhalten.
„Die sieben peinlichsten Persönlichkeiten“ (Titanic) vor dem BVerfG 1 BvR 514/90, kein Wort über die Peinlichkeit, aber vielleicht in der Vorinstanz?
In welchem Zusammenhang stellt eine Wertung eines Verhaltens zugleich eine (Herab-)Wertung einer Person dar?
Svennie Freese als Auslegungshilfe im Strafrecht – ich pack‘ mich lang hin… 🙂
Ein Jurist würde jetzt sagen: „Das kommt ganz darauf an.“
Und dann über seine drei Meinungen dazu referieren.
Es kommt entscheidend auf das Vorstrafregister des Äußernden an. Gibt es da schon Voreintragungen, insbesondere einschlägige, führt sowas schurstracks in die SV.
Kommst Du mich 1 x im Jahr besuchen, oder wäre das peinlich?
Oh je, ich ahne schlimmes. Kriege ich Dein Auto während der Zeit im Vollzug? 🙂
Geschrieben hatte der Bösewicht:
„Seine Selbstherrlichkeit und Rechthaberei hat diesem ausführlich begründeten Beschluss den Weg geebnet. Peinlich in diesem Zusammenhang die Rolle der Staatsanwaltschaft, die trotz der sich aufdrängenden Unggeignetheit des Sachverständigen zu dem Ablösungsantrag der Verteidigung keine Stellung bezogen hat.
Offenbar ist es den Damen unangenehm, sich Anträgen von Verteidigern anzuschließen, selbst wenn es geradezu zwingend ist, sich von solch einem „Sachverständigen“ zu trennen.“
Das soll beleidigend sein. Oder ist das eine Verfolgung Unschuldiger, wenn man deshalb das Beleidigungsfass aufmacht? Der Bösewicht fürchtet sich!
„Peinlich“ ist doch eigentlich immer eine Selbstbeschreibung. Mir ist etwas peinlich. Auch ein „Mein Gott, bist Du peinlich!“ meint ja eigentlich: „Mir ist es peinlich, mit Deinem Verhalten assoziiert zu sein.“
Insofern ist die Formulierung „Peinlich in diesem Zusammenhang die Rolle der Staatsanwaltschaft[…]“ doch eher zu verstehen als: „Wenn ich Teil der Staatsanwaltschaft wäre, wäre es mir peinlich, diese Rolle so auszufüllen.“
Also, jetzt mal so als Nichtjurist dahingedacht. Liege ich sehr falsch?
Eine Selbstbeschreibung ist es in diesem Zusammenhang nicht, denn der Sprecher bringt ja nicht zum Ausdruck, dass ihm selbst etwas peinlich sei, sondern vielmehr dass das Verhalten des verantwortlichen Staatsanwalts peinlich sei (Präzisiert: Diesem eigentlich peinlich sein sollte), die Äußerung ist m.E. gleichbedeutend mit „Dieser Staatsanwalt sollte sich schämen“. In der öffentlichen Diskussion um ein behördliches Verhalten m.E. offensichtlich eine zwar scharf formulierte aber zulässige Form der Meinungsäußerung mit Sachbezug, keinesfalls persönliche Schmähkritik.
Also wenn mann nach der Wortbedeutung im Duden geht (http://www.duden.de/rechtschreibung/peinlich) kann das kaum beleidigend sein. Es kann eben z. B. auch unangenehm bedeuten. Was soll daran beleidigend sein? Außerdem steht eine (etwas deutlicher) formulierte Auseinandersetzung in der Sache im Mittelpunkt. Irgendwie fällt mir auch gerade das Wort kleinlich ein. Keine Ahnung warum.
Es handelt sich eben nicht um ein herabsetzendes, ehrenrühriges Werturteil. Wenn geschrieben stünde, Staatsanwalt Max Mustermann sei ein Trottel, Idiot und ein Depp, der Freisler alle Ehre machen würde, kann man von einer Beleidigung sprechen, auch wenn die Äußerung einen hohen Wahrheitsgehalt hätte.
Mir scheint, da ist jemand durchgeknallt.
Dadurch, dass der Bösewicht den mit „Peinlich“ beginnenden Satz ohne Verb formuliert hat, bleiben m.E. genügend Auslegungsmöglichkeiten, um straffrei auszugehen. Ganz ohne Einstieg in die Frage, ob man jemand anderem Peinlichkeit zuschreiben darf oder nicht.
Tja. Dann fahren Sie wohl demnächst ein.
Schaden, hatte hier immer ganz gerne mitgelesen.