Ermittlungseifer?
Im Frankfurter Betonverfahren ist durch einen der Angeklagten ein Sachverhalt geschildert worden, der, wenn er sich denn so zugetragen haben sollte, den Verdacht begründet, dass von Mitarbeitern einer Justizvollzugsanstalt, ggf. auch JVA-Ärzten, Straftaten begangen worden sein könnten.
Es geht um die Nichtbehandlung eines wachsenden Abzesses, der bei Fortschreiten hätte platzen und zu einer Blutvergiftung führen können.
Allgemeine Spannung, ob der Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft ähnlich groß ist wie bei dem Verdacht der Beleidigung der eigenen Mitarbeiter.

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