Durchsuchungsbeschlüsse durch Scharlatane

Auf Zuruf gibt es alles

Es gibt Richter, die unterschreiben offenbar blind alles, was ihnen von ermittlungsblinden Polizeibeamten oder Staatsanwälten vorgelegt wird.

Selbst wenn es um Grundrechtseingriffe geht, wird durchgewunken, was es auch immer sein mag.

Hier ein feines Beispiel eines Amtsgerichtes einer mittelgroßen Landeshauptstadt in einem mittelgroßen Bundesland an einem großen deutschen Strom dazu, auf welcher „Grundlage“ Durchsuchungsbeschlüsse beantragt und erlassen werden:

Eine böswillige „Zeugin“ behauptet, von „einer Bekannten“ gehört zu haben, dass jemand BtM anbaut. Die Zeugin berichtet:

Die Bekannte weiß dies nicht vom persönlichen Sehen, sondern wiederum über Gespräche weitere gemeinsamer Bekannter. lch werde mit ihr sprechen, ob sie eine Aussage macht. lhren Namen möchte ich hier heute nicht nennen.

Um diese Ungeheuerlichkeit nochmals deutlich zu machen: Ein Durchsuchungsbeschluss, weil eine Anscheißerin über die Kenntnis einer Bekannten berichtet, die ihre Kenntnis aus den Gesprächen weiterer Bekannter hat, woher auch immer diese Bekannten ihre Kenntnisse herhaben wollen.

Da fallen mir die „Ärzte“ ein:

Hast du gehört und sag mal, wusstest du schon
Nämlich: du verdienst dein Geld mit Prostitution
Du sollst ja meistens vor dem Busbahnhof stehn
Der Kollege eines Schwagers hat dich neulich gesehn.

Gefunden wurde übrigens erwartungsgemäß: NICHTS!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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6 Antworten zu Durchsuchungsbeschlüsse durch Scharlatane

  1. Ich bin sowieso der Meinung, dass die Staatsanwälte und Richter, die sowas fabrizieren mal ein Monat „probesitzen“ sollten, damit sie wissen was sie den Leuten antun.

  2. Avatar von Claus Gradenwitz Claus Gradenwitz sagt:

    Welchje Möglichkeiten hat die/der Durchsuchte, für das Trauna der offensichtlich unrechten Durchsuchung Schadensersatz zu bekommen?

  3. Avatar von Karsten Koch Karsten Koch sagt:

    Solche Kolleginnen und Kollegen gibt es leider mehr als genug. Ich könnte auf der Stelle mehr als ein Dutzend aufzählen. Da hilft auch kein Drumherumreden: Die Versuchung, etwas zu unterschreiben, statt eine Ablehnung ausführlich zu begründen, ist einfach zu groß. Und manche (viele?) kennen den Umfang ihrer Prüfungskompetenzen und Prüfungspflichten auch nicht. Dem bin ich leider immer wieder begegnet. Soweit es in meiner Macht lag – ich habe unzählige Berufsanfänger «gecoacht» –, habe ich versucht, dem entgegenzuwirken. Ob letztlch mit Erfolgt, weiß ich freilich nicht.

  4. Avatar von RA Gahbler RA Gahbler sagt:

    Tja. Das ist die jedem Strafrechtler bekannte Realität; das Gewicht der richterlichen Kontrolle ist manchmal etwa Null. Leider.
    Ich kann auch ein lustiges Beispiel beisteuern:
    Wegen auf einem Grundstück als Teileträger abgestellter – betriebsstofffreier – Fahrzeuge (2 Stück) wurde wegen des Verdachts umweltgefährdender Abfallbeseitigung ein Durchsuchungsbeschluss der Wohnräume (!) beantragt und auch offenbar ohne Prüfung erlassen. Natürlich würden in den Wohnräumen keine weiteren Fahrzeuge aufgefunden…

    • Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

      Glück gehabt, der Kollege Hoenig hat ein Motorrad in seinem Büro stehen. (Lieber Carsten, hoffentlich bist Du auf die jetzt anstehende Durchsuchung vorbereitet)

  5. Avatar von rawsiebers rawsiebers sagt:

    Ein Anfangsverdacht muß sich auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, d. h. auf konkrete Tatsachen stützen, die dafür sprechen, daß gerade der zu untersuchende Lebenssachverhalt eine Straftat enthält. Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten reichen für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht nicht aus. (sagt der BGH)

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